Ratgeber · eRechnung

eRechnung-Pflicht 2025:
Was kleine Unternehmen jetzt tun müssen

Fristen, Pflichten und Ausnahmen einfach erklärt — und der günstigste Weg, gesetzeskonforme eRechnungen direkt aus Excel zu erstellen. Ohne ERP-Wechsel, ohne Abo-Zwang.

Markus Gehring Von Markus Gehring · IT- & KI-Berater · Lesezeit ca. 6 Min.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Seit 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen im B2B-Bereich eRechnungen empfangen können — ohne Übergangsfrist.
  • Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 (bzw. Ende 2027 für kleinere Betriebe) sind Papier und PDF noch erlaubt.
  • Ab 1. Januar 2028 müssen alle B2B-Rechnungen als eRechnung ausgestellt werden.
  • Ein PDF per E-Mail ist keine eRechnung — es braucht ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.
  • Du brauchst dafür kein teures ERP: eRechnungen lassen sich direkt aus Excel erstellen.

eRechnung ist Pflicht — und sorgt für Verunsicherung

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung (eRechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend gemacht. Für viele kleine Betriebe, Handwerker und Selbstständige klingt das nach teurer Software, ERP-Umstellung und Bürokratie. Die gute Nachricht vorweg: So schlimm ist es nicht — wenn man weiß, was wirklich verlangt wird.

Dieser Ratgeber erklärt in einfachen Worten, ab wann was gilt, wer betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt — und wie du mit minimalem Aufwand gesetzeskonform wirst.

Was ist überhaupt eine eRechnung?

Hier liegt das häufigste Missverständnis: Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine eRechnung. Auch ein eingescanntes Papier zählt nicht. Eine eRechnung ist eine Rechnung, deren Inhalt in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 vorliegt — damit die Daten automatisch weiterverarbeitet werden können.

In Deutschland sind zwei Formate üblich:

Format 1

XRechnung

Eine reine XML-Datei mit den Rechnungsdaten. Für den Menschen kaum lesbar, für Software perfekt. Standard bei öffentlichen Auftraggebern (Behörden).

Format 2

ZUGFeRD

Ein Hybrid aus PDF und XML: Du siehst eine ganz normale PDF-Rechnung, in der die maschinenlesbaren Daten unsichtbar eingebettet sind. Ideal, weil Mensch und Maschine sie lesen können.

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Für die meisten kleinen Betriebe ist ZUGFeRD die angenehmere Wahl, weil die Rechnung optisch aussieht wie gewohnt.

Ab wann gilt was? Die Fristen im Überblick

  • Seit 1. Januar 2025 gilt bereits
    Empfangspflicht für alle. Jedes Unternehmen im B2B-Bereich muss eRechnungen entgegennehmen und verarbeiten können. Es reicht im Zweifel ein E-Mail-Postfach — aber du musst die Datei auch öffnen und prüfen können.
  • Bis 31. Dezember 2026 Übergangsfrist
    Beim Ausstellen dürfen alle Unternehmen noch Papier- und PDF-Rechnungen verschicken (mit Zustimmung des Empfängers).
  • Bis 31. Dezember 2027 Übergangsfrist für Kleine
    Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen weiterhin Papier und PDF ausstellen. Größere Betriebe müssen ab 2027 eRechnungen senden.
  • Ab 1. Januar 2028 Vollpflicht
    Alle B2B-Rechnungen müssen als eRechnung ausgestellt werden. Papier und einfaches PDF sind dann nicht mehr zulässig.

Wer ist betroffen — und wer nicht?

Betroffen ist der inländische B2B-Bereich: Rechnungen zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Daneben gibt es Ausnahmen:

  • Privatkunden (B2C): Rechnungen an Endverbraucher sind von der Pflicht ausgenommen.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: dürfen weiterhin in anderen Formaten ausgestellt werden.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): sind vom Ausstellen einer eRechnung befreit — müssen aber trotzdem eRechnungen empfangen können.

Wichtig: Die Empfangspflicht trifft praktisch jeden — auch Kleinunternehmer und kleinste Betriebe. Sobald ein Geschäftskunde dir eine eRechnung schickt, musst du sie annehmen und verarbeiten können.

Was du jetzt konkret tun solltest

1. Empfang sicherstellen (sofort)

Richte ein zentrales E-Mail-Postfach für Rechnungen ein und sorge dafür, dass du XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien öffnen und lesen kannst. Für ZUGFeRD reicht ein PDF-Programm; für reine XRechnungen gibt es kostenlose Viewer.

2. Ausstellen vorbereiten (rechtzeitig vor deiner Frist)

Hier stellt sich die Kostenfrage. Drei Wege sind üblich:

  • Großes ERP / Buchhaltungssoftware: mächtig, aber teuer und für kleine Betriebe oft überdimensioniert.
  • Cloud-Rechnungsdienste im Abo: laufende Kosten, Datenfluss über fremde Server, Wechsel deiner gewohnten Arbeitsweise.
  • Aus deinem bestehenden Excel heraus: du bleibst in deinem gewohnten Werkzeug — und erzeugst die eRechnung per Klick.

Der günstigste Weg für Excel-Nutzer

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten Fristen und Grenzen geben den Stand der Gesetzgebung wieder; im Einzelfall kläre deine konkrete Situation bitte mit deinem Steuerberater.

eRechnung — kurz beantwortet

Nein. Ein PDF oder eingescanntes Papier gilt nicht als eRechnung, sondern als sonstige Rechnung. Eine eRechnung muss die Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach EN 16931 enthalten — etwa als XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen im B2B-Bereich eRechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 sind Papier und PDF noch erlaubt, für Betriebe mit bis zu 800.000 € Vorjahresumsatz sogar bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Vollpflicht.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen befreit und dürfen weiterhin andere Formate verwenden. Empfangen können müssen aber auch sie eine eRechnung seit dem 1. Januar 2025.

XRechnung ist eine reine XML-Datei — für Software ideal, für Menschen schlecht lesbar. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein normales PDF mit eingebetteten XML-Daten. Du siehst also eine gewohnte PDF-Rechnung und hast gleichzeitig die maschinenlesbaren Daten. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

Ja. Du musst weder dein gewohntes Excel verlassen noch ein teures ERP einführen. Mit dem Tool Excel eRechnung füllst du die Rechnung wie gewohnt in Excel aus und erhältst per Klick eine gesetzeskonforme XRechnung oder ZUGFeRD-PDF — ohne Cloud und ohne Abo-Zwang.

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