Fristen, Pflichten und Ausnahmen einfach erklärt — und der günstigste Weg, gesetzeskonforme eRechnungen direkt aus Excel zu erstellen. Ohne ERP-Wechsel, ohne Abo-Zwang.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung (eRechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend gemacht. Für viele kleine Betriebe, Handwerker und Selbstständige klingt das nach teurer Software, ERP-Umstellung und Bürokratie. Die gute Nachricht vorweg: So schlimm ist es nicht — wenn man weiß, was wirklich verlangt wird.
Dieser Ratgeber erklärt in einfachen Worten, ab wann was gilt, wer betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt — und wie du mit minimalem Aufwand gesetzeskonform wirst.
Hier liegt das häufigste Missverständnis: Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine eRechnung. Auch ein eingescanntes Papier zählt nicht. Eine eRechnung ist eine Rechnung, deren Inhalt in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 vorliegt — damit die Daten automatisch weiterverarbeitet werden können.
In Deutschland sind zwei Formate üblich:
Eine reine XML-Datei mit den Rechnungsdaten. Für den Menschen kaum lesbar, für Software perfekt. Standard bei öffentlichen Auftraggebern (Behörden).
Ein Hybrid aus PDF und XML: Du siehst eine ganz normale PDF-Rechnung, in der die maschinenlesbaren Daten unsichtbar eingebettet sind. Ideal, weil Mensch und Maschine sie lesen können.
Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Für die meisten kleinen Betriebe ist ZUGFeRD die angenehmere Wahl, weil die Rechnung optisch aussieht wie gewohnt.
Betroffen ist der inländische B2B-Bereich: Rechnungen zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Daneben gibt es Ausnahmen:
Wichtig: Die Empfangspflicht trifft praktisch jeden — auch Kleinunternehmer und kleinste Betriebe. Sobald ein Geschäftskunde dir eine eRechnung schickt, musst du sie annehmen und verarbeiten können.
Richte ein zentrales E-Mail-Postfach für Rechnungen ein und sorge dafür, dass du XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien öffnen und lesen kannst. Für ZUGFeRD reicht ein PDF-Programm; für reine XRechnungen gibt es kostenlose Viewer.
Hier stellt sich die Kostenfrage. Drei Wege sind üblich:
Genau für kleine Unternehmen, die nicht das ganze System wechseln wollen, habe ich das Tool Excel eRechnung entwickelt. Du füllst deine Rechnung wie gewohnt in Excel aus — und bekommst per Klick eine gesetzeskonforme XRechnung oder ZUGFeRD-PDF.
Die ersten Rechnungen kannst du kostenlos und ohne Risiko testen — direkt mit deinen eigenen Daten.
Excel eRechnung ansehenHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten Fristen und Grenzen geben den Stand der Gesetzgebung wieder; im Einzelfall kläre deine konkrete Situation bitte mit deinem Steuerberater.
Häufige Fragen
Nein. Ein PDF oder eingescanntes Papier gilt nicht als eRechnung, sondern als sonstige Rechnung. Eine eRechnung muss die Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach EN 16931 enthalten — etwa als XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen im B2B-Bereich eRechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 sind Papier und PDF noch erlaubt, für Betriebe mit bis zu 800.000 € Vorjahresumsatz sogar bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Vollpflicht.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen befreit und dürfen weiterhin andere Formate verwenden. Empfangen können müssen aber auch sie eine eRechnung seit dem 1. Januar 2025.
XRechnung ist eine reine XML-Datei — für Software ideal, für Menschen schlecht lesbar. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein normales PDF mit eingebetteten XML-Daten. Du siehst also eine gewohnte PDF-Rechnung und hast gleichzeitig die maschinenlesbaren Daten. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Ja. Du musst weder dein gewohntes Excel verlassen noch ein teures ERP einführen. Mit dem Tool Excel eRechnung füllst du die Rechnung wie gewohnt in Excel aus und erhältst per Klick eine gesetzeskonforme XRechnung oder ZUGFeRD-PDF — ohne Cloud und ohne Abo-Zwang.
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